Digitale Abschlussveranstaltung
am Freitag, den 16. Dezember 2022 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Safety first
Gemeinsam handeln –
Gewalt bekämpfen – Betroffene stärken
Das Projekt
Wissenschaftliche Begleitung der Pilot-Phase des Fragebogens zur Gefährlichkeitseinschätzung insbesondere bei kindschaftsrechtlichen Verfahren zu Fragen des Umgangs- und Sorgerechts nach einer Trennung auf Grund von „Häuslicher Gewalt“
Das Projekt bearbeitet die Evaluation der Pilot-Phase zur Praxisimplementierung des Instruments.
Im Rahmen des Bundesinnovationsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diese Implementierungsforschung mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Von September 2021 bis Dezember 2022 wird das Team um Prof. Dr. Susanne Nothhafft die Nutzung des Fragebogens als Instrument zur Gefährlichkeitseinschätzung wissenschaftlich begleiten und evaluieren.
Auch 20 Jahre nach In-Kraft-Treten des Gewaltschutz-Gesetzes in Deutschland ist die Synchronisierung des Schutzes der von „Häuslicher Gewalt“ betroffenen Frauen und der Schutz dieser Frauen als betreuender Elternteil und ihrer Kinder in der Praxis nicht hinreichend gelungen. Die Paradigmata „Gewaltfreiheit in der Familie“ und „Fortsetzung einer kooperativen Elternschaft nach Trennung“ konkurrieren bislang in der kindschaftsrechtlichen Praxis und erzeugen gerade im Rahmen von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren erneute Gefahrensituationen. Die Annahme, mit der räumlichen Trennung sei die Gewaltausübung der* Partner*in zwangsläufig zu Ende, ist nachweislich falsch. Die Zeit der Trennung ist statistisch gesehen die gefährlichste Zeit für von häuslicher Gewalt betroffene Personen.
Die seit Februar 2018 in Deutschland - als einfaches Recht - verbindlich geltende „Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) nimmt dies in den Blick, wenn sie in Art. 31 klarstellt, dass in allen Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht die Sicherheit der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder mit Vorrang berücksichtigt werden muss. Zudem wird in Art. 51 eine explizite interinstitutionelle Gefährdungsanalyse und ein entsprechendes Gefahrenmanagement fordert.
Mit der Begleitforschung der Pilotphase zur Erprobung und Implementierung eines Fragebogens als Instrument zur Dokumentation und zur Gefährlichkeitseinschätzung gemäß Sonderleitfaden / Münchener Modell in kindschaftsrechtlichen Verfahren können nicht nur Erkenntnisse zum Potential und zum Veränderungsbedarf des Fragebogens gewonnen werden, sondern auch Aussagen zur den Bedingungen eines gelingendes Implementierungsprozesses getroffen werden.
Eröffnet wurde das Forschungsprojekt durch eine Ringvorlesung im Wintersemester 2021/22 zu den wissenschaftlichen Grundlagen von Gefährlichkeitseinschätzung, die als Kooperationsveranstaltung zwischen der Katholischen Stiftungshochschule München und dem Familiengericht München, „Frauen helfen Frauen“ München und dem Polizeipräsidium München durchgeführt wurde.
Ringvorlesung
in Kooperation mit:
Der Fragebogen zur Gefährlichkeitseinschätzung insbesondere bei kindschaftsrechtlichen Verfahren zu Fragen des Umgangs- und Sorgerechts nach einer Trennung auf Grund von „Häuslicher Gewalt“ wurde in einem mehr als 4-jährigen multiprofessionellem Arbeitsprozess von im Kindschaftsrecht und Gewaltschutz tätigen Kolleg*innen erarbeitet und im November 2019 im Rahmen einer Veranstaltung am OLG München einem breiten Fachpublikum vorgestellt. Durch die dramatische Veränderung der gesamtgesellschaftlichen, aber auch der sozial-politischen Situation in den Kommunen und deren sozialen und rechtlichen Praxen durch die Pandemiemaßnahmen ab März 2020 war davon auszugehen, dass eine Platzierung des Fragenbogens als Instrument zur Gefährdungseinschätzung in den relevanten Praxen nicht vollständig gelungen ist.
Daher wurde es notwendig, über eine multiprofessionelle Ringvorlesung die Aktivierung des Fragebogens und der Praxisfelder vorzunehmen. Die wissenschaftlichen Implikationen des Fragebogens wurden in der Vorlesungsreihe themenspezifisch für die potentiellen Fragebogen-Verwender*innen aufbereitet und in ihrem Praxisbezug diskutiert und reflektiert. Diese Art der koordinierten behördenübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen entspricht zudem der Forderung Art. 15 Abs. 1, 2 Istanbul Konvention.
Die Ringvorlesung fand von Oktober 2021 bis Januar 2022 im Rahmen des Wintersemesters 2021/22 in Form einer Online-Vorlesung als Kooperationsveranstaltung zwischen der Katholischen Stiftungshochschule München, dem Familiengericht München, „Frauen helfen Frauen“ München und dem Polizeipräsidium München statt. Die einzelnen Beiträge sind als Video hier abrufbar.
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Hier stellen wir Ihnen Dokumente des Projekts zum Download bereit.
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Anschrift
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Prof.in Dr.in Susanne Nothhafft
Katholische Stiftungshochschule München
University of Applied Sciences
Preysingstraße 95
81667 München